Auf der gestrigen Sitzung des Studierendenparlaments wurde eine weitreichende Satzungsänderung beschlossen. In dieser wird die Kontrollfunktion des gesetzlich vorgesehenen Haushaltsausschusses faktisch ausgehebelt.

Da sich im Haushaltsausschuss, der aus sieben Mitgliedern besteht, auch die Kräfteverhältnisse des Studierendenparlaments widerspiegeln, besitzen die Mitglieder des Ausschusses qua Satzung ein Individualrecht. Jedes Mitglied des Ausschusses ist dadurch in der Lage, Einsicht in die Finanzunterlagen des AStA zu fordern. Genau dieses Individualrecht wurde in der gestrigen Satzungsänderung nun gestrichen.
Aus §43(2) wurde der Satz „Jedes Mitglied des Haushaltsausschusses hat jederzeit das Recht, von der Finanzreferentin oder dem Finanzreferenten des AStA oder eines Fachschaftsrats Einblick in deren oder dessen Unterlagen zu bekommen.“ ersatzlos entfernt.

Somit kann nun die den AStA stellende Mehrheit des Studierendenparlaments die Kontrolle über den Haushalt verhindern.

„Dies ist zumindest als rechtlich höchst bedenklich zu bezeichnen“, so Andrea Lehmann, Vorsitzende der LHG Wuppertal. „Die notwendige und vom Gesetzgeber vorgesehene Kontrollfunktion der Opposition ist damit nicht mehr gegeben.“

Es kann nur darüber gerätselt werden, warum die den AStA stellende Mehrheit sich für diesen Schritt entschieden hat und ob es einen Zusammenhang mit den erfolglosen Versuchen, Einsicht in die Abläufe rund um die CampusBASH-Partys zu bekommen, gibt.

„Fest steht jedenfalls, dass nun die Rechtsaufsicht einschreiten muss“, so Lehmann. „In diesem Zusammenhang hoffen wir, dass diese Satzungsänderung nicht vom Rektorat genehmigt wird.“